Mit dem Programm „WiFi4EU“ fördert die Europäische Union die Verbreitung von kostenlosen Internetzugängen an öffentlichen Orten. Wir haben die wichtigsten Fakten zu dem Förderprogramm zusammengefasst.

Wie wird gefördert?

Es stehen insgesamt 120 Millionen Euro in Gutscheinen zur Verfügung. Die Fördermittel zur Errichtung eines kommunalen WLANs reichen für 6.000 bis 8.000 Gemeinden. Die Gutscheine werden direkt vergeben.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag auf die Gewährung der „WiFi4EU“-Fördermittel können ausschließlich öffentliche Träger (Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände) stellen. Die Förderung richtet sich hauptsächlich an Orte, an denen es noch keinen kostenlosen öffentlichen Hotspot gibt.

Was wird gefördert?

Die Einrichtung eines WLANs in öffentlichen Institutionen und im Bereich öffentlicher Flächen. Mit dem Förderprogramm können die Kosten für die Ausrüstung und Installation eines freien öffentlichen WLANs bis zu 100 % abgedeckt werden.

Wie werden die Fördermittel zugeteilt?

Die Verteilung erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Eine Bewerbung ist über eine Online-Plattform möglich.

Wer richtet das WLAN-System ein?

Der Antragsteller beauftragt ein Telekommunikationsunternehmen mit der Installation und dem Betrieb der Anlage für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.

Wenn Sie sich für die Einrichtung eines WLAN-Angebots z.B. in einer Bibliothek, auf einem Marktplatz oder in einem Rathaus interessieren, freuen wir uns auf Ihren Anruf unter  0800-0023696